Rechtsanwalt Michael Richter
Fachanwalt für IT-Recht
Michael Richter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Er berät und vertritt Unternehmen, Selbstständige sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Fragen rund um die digitale Wirtschaft, moderne Arbeitswelten und unternehmerische Entscheidungen. Sein Anspruch ist es, komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich aufzubereiten und praxisnahe, rechtssichere Lösungen zu entwickeln.
Ein zentraler Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im IT-Recht. Hier berät Rechtsanwalt Richter unter anderem zu Software- und Lizenzverträgen, Open-Source-Software, IT-Projekten, digitalen Geschäftsmodellen sowie zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit neuen Technologien. Gerade an der Schnittstelle von Technik und Recht legt er besonderen Wert auf klare Strukturen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Richter intensiv im Arbeitsrecht tätig. Er begleitet Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungen, Abmahnungen sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Sein Fokus liegt dabei auf praxisgerechter Beratung und der Vermeidung unnötiger Konflikte.
Weitere Schwerpunkte bilden das IP-Recht, das Wettbewerbs- und Markenrecht sowie das Wirtschaftsrecht. Hier unterstützt er Mandanten unter anderem beim Schutz geistigen Eigentums, bei markenrechtlichen Fragestellungen, bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und bei der rechtlichen Absicherung unternehmerischer Aktivitäten. Ergänzend berät er auch im allgemeinen Zivilrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Richter als Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Hochschule Aalen tätig. Der enge Bezug zur Lehre stellt sicher, dass seine Beratung stets auf aktuellem rechtlichem Stand erfolgt und wissenschaftlich fundiert ist – zugleich aber immer mit Blick auf die praktische Umsetzung.
Mandanten schätzen insbesondere seine klare Kommunikation, seine strategische Herangehensweise und den Fokus auf rechtssichere, nachvollziehbare und wirtschaftlich tragfähige Lösungen.


Rechtsanwalt David Monteforte
(in Bürogemeinschaft)
David Monteforte ist als selbstständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit mir tätig und verstärkt unsere Kanzlei insbesondere im Bereich des Erbrechts. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten umfassend bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Nachlassgestaltung, Erbfolge, Pflichtteilsansprüche sowie erbrechtliche Auseinandersetzungen.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Erbrecht. Den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs für Erbrecht hat Herr Monteforte erfolgreich absolviert und verfügt damit über fundierte und vertiefte Spezialkenntnisse in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet. Seine Beratung ist dabei stets praxisnah, strukturiert und auf nachhaltige Lösungen ausgerichtet.
Neben dem Erbrecht ist Herr Monteforte auch im allgemeinen Zivilrecht tätig. Er unterstützt seine Mandanten unter anderem bei der Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche und legt großen Wert auf eine klare rechtliche Einschätzung sowie eine verständliche Kommunikation.
Durch die enge Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft profitieren Mandanten von kurzen Abstimmungswegen, fachlichem Austausch und einer kompetenten, zielorientierten Betreuung – stets mit dem Anspruch, rechtlich sauber und zugleich pragmatisch zu beraten.

