Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit dem Schwerpunkt Softwarerecht biete ich Unternehmen und Freiberuflern, die sich mit der Erstellung und Lizenzierung von Software beschäftigen, umfassende rechtliche Beratung und Vertretung. Mein Ziel sind maßgeschneiderte rechtliche Lösungen, die sowohl den spezifischen Anforderungen der IT-Branche als auch den individuellen Bedürfnissen meiner Mandantinnen und Mandanten gerecht werden.
Für Unternehmer und Softwareentwickler:
Ich berate Unternehmer und Softwareentwickler, die Software erstellen und an Kunden lizenzieren wollen. Mein Angebot umfasst die rechtliche Beratung bei der Entwicklung von Software, die Gestaltung von Lizenzverträgen und die Beratung bei der Vermarktung von Softwareprodukten. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte als Urheber zu schützen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens zu wahren. Dabei achte ich auf klare, verständliche und rechtlich einwandfreie Verträge, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Für Freiberufler:
Freiberufler, die Software für Kunden entwickeln oder eigene Softwareprodukte anbieten, stehen vor besonderen rechtlichen Herausforderungen. Ich berate Sie individuell, damit Ihre Arbeit rechtlich abgesichert ist. Dazu gehört die Gestaltung von Entwicklungs- und Lizenzverträgen, die Beratung in urheberrechtlichen Fragen und die Unterstützung bei Verhandlungen mit Auftraggebern oder Nutzern Ihrer Software. Mein Ziel ist es, Ihre kreativen und wirtschaftlichen Interessen zu wahren und Ihnen die Konzentration auf Ihre Kernkompetenzen zu ermöglichen.
Gestaltung von Lizenzverträgen:
Die Gestaltung von Lizenzverträgen ist eine komplexe Aufgabe, die juristischen Sachverstand erfordert. Ich stelle sicher, dass Ihre Lizenzverträge nicht nur juristisch fundiert, sondern auch für juristische Laien verständlich sind. Dabei berücksichtige ich alle relevanten Aspekte wie Urheberrechte, Nutzungsrechte, Haftungsfragen und Datenschutzbestimmungen, um einen umfassenden Schutz und klare Regelungen zu gewährleisten.
Erfahrung und Durchsetzungskraft:
Durch meine langjährige Tätigkeit im Softwarerecht und als Fachanwalt für IT-Recht verfüge ich über fundierte Kenntnisse in diesem spezialisierten Rechtsgebiet. Ich bin bekannt für meine Durchsetzungsstärke und mein verhandlungssicheres Auftreten, sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht. Meine Mandanten schätzen meine Fähigkeit, komplexe rechtliche Herausforderungen zu meistern und effektive Lösungen zu erarbeiten.
Individuelle Betreuung:
Jeder Fall im Softwarerecht ist einzigartig und ich lege großen Wert auf eine individuelle und umfassende Betreuung meiner Mandantinnen und Mandanten. Ich nehme mir die Zeit, Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zu verstehen und entwickle darauf aufbauend maßgeschneiderte Strategien. Als Ihr Rechtsberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte im Bereich der Softwareentwicklung und -lizenzierung zu schützen und zu stärken.
Als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht im Softwarerecht stehe ich für umfassendes Fachwissen, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungssicherheit. Ob Sie Unternehmer oder Freiberufler sind, ich vertrete Ihre Interessen mit Engagement und juristischer Kompetenz und unterstütze Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Softwareprojekte. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre softwarerechtlichen Herausforderungen finden.